Wer muss einen CSR-Report veröffentlichen?

Basierend auf den neuen EU-Richtlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD – Corporate Sustainability Reporting
Directive) müssen künftig deutlich mehr Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht abgeben.
Sofern die folgenden Kriterien auf Sie zutreffen, fallen Sie aktuell unter die CSR-Berichtspflicht. Es müssen mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllt sein:

Umsatzerlöse > 50 Millionen Euro

Bilanzsumme > 25 Millionen Euro

Mitarbeiter > 250 im Laufe eines Geschäftsjahres (durchschnittlich)

Doch selbst kleine oder mittelständische Unternehmen, die nicht in dieses Raster fallen, veröffentlichen zunehmend CSR-Reports. Das liegt daran, dass deren größere Kunden dies häufig verlangen, um das Lieferantenverhältnis langfristig fortzusetzen.

Ausweitung der Berichtspflicht ab 2025

Ab dem Geschäftsjahr 2025 fallen alle Unternehmen in die CSR-Berichtspflicht, die im Jahresdurchschnitt 250 Mitarbeiter oder mehr beschäftigen, unabhängig von ihrer Kapitalmarktorientierung.

Als weitere Begrenzung bleiben die o. g. Umsatz- (> 50 Millionen Euro) und Bilanzsummen (> 25 Millionen Euro) bestehen.

Die Berichtspflichten gelten rückwirkend auf das Geschäftsjahr 2025, die CSR-Berichte müssen also 2026 veröffentlicht werden.