Seit 2017 sind bestimmte Unternehmen verpflichtet, einen CSR-Bericht zu veröffentlichen. Dabei verändert sich die Berichtspflicht je nach Gesetzgebung. Sofern die folgenden Kriterien auf Sie zutreffen, fallen Sie aktuell (Stand 2023) unter die CSR-Berichtspflicht:
Ab dem Geschäftsjahr 2024 fallen alle Unternehmen in die CSR-Berichtspflicht, die im Jahresdurchschnitt 250 Mitarbeiter oder mehr beschäftigen, unabhängig von ihrer Kapitalmarktorientierung.
Als weitere Begrenzung bleiben die o. g. Umsatz- (> 40 Millionen Euro) und Bilanzsummen (> 20 Millionen Euro) bestehen.
Die Berichtspflichten gelten rückwirkend auf das Geschäftsjahr 2023, die CSR-Berichte müssen also 2024 veröffentlicht werden.