Seit 2017 sind bestimmte Unternehmen verpflichtet, einen CSR-Bericht zu veröffentlichen. Dabei verändert sich die Berichtspflicht je nach Gesetzgebung.
Basis ist die CSRD-Berichtspflicht nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) Sofern die folgenden Kriterien auf Sie zutreffen, fallen Sie aktuell unter die CSR-Berichtspflicht:
Ab dem Geschäftsjahr 2025 fallen alle Unternehmen in die CSR-Berichtspflicht, die im Jahresdurchschnitt 250 Mitarbeiter oder mehr beschäftigen, unabhängig von ihrer Kapitalmarktorientierung.
Als weitere Begrenzung bleiben die o. g. Umsatz- (> 50 Millionen Euro) und Bilanzsummen (> 25 Millionen Euro) bestehen.
Die Berichtspflichten gelten rückwirkend auf das Geschäftsjahr 2023, die CSR-Berichte müssen also 2024 veröffentlicht werden.