Basierend auf den neuen EU-Richtlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD – Corporate Sustainability Reporting
Directive) müssen künftig deutlich mehr Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht abgeben.
Sofern die folgenden Kriterien auf Sie zutreffen, fallen Sie aktuell unter die CSR-Berichtspflicht. Es müssen mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllt sein:
Ab dem Geschäftsjahr 2025 fallen alle Unternehmen in die CSR-Berichtspflicht, die im Jahresdurchschnitt 250 Mitarbeiter oder mehr beschäftigen, unabhängig von ihrer Kapitalmarktorientierung.
Als weitere Begrenzung bleiben die o. g. Umsatz- (> 50 Millionen Euro) und Bilanzsummen (> 25 Millionen Euro) bestehen.
Die Berichtspflichten gelten rückwirkend auf das Geschäftsjahr 2025, die CSR-Berichte müssen also 2026 veröffentlicht werden.