Wer muss einen CSR-Report veröffentlichen?

Seit 2017 sind bestimmte Unternehmen verpflichtet, einen CSR-Bericht zu veröffentlichen. Dabei verändert sich die Berichtspflicht je nach Gesetzgebung.
Basis ist die CSRD-Berichtspflicht nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) Sofern die folgenden Kriterien auf Sie zutreffen, fallen Sie aktuell unter die CSR-Berichtspflicht:

Umsatzerlöse > 50 Millionen Euro

Bilanzsumme > 25 Millionen Euro

Mitarbeiter > 250 im Laufe eines Geschäftsjahres (durchschnittlich)

Doch selbst kleine oder mittelständische Unternehmen, die nicht in dieses Raster fallen, veröffentlichen zunehmend CSR-Reports. Das liegt daran, dass deren größere Kunden dies häufig verlangen, um das Lieferantenverhältnis langfristig fortzusetzen.

Ausweitung der Berichtspflicht ab 2025

Ab dem Geschäftsjahr 2025 fallen alle Unternehmen in die CSR-Berichtspflicht, die im Jahresdurchschnitt 250 Mitarbeiter oder mehr beschäftigen, unabhängig von ihrer Kapitalmarktorientierung.

Als weitere Begrenzung bleiben die o. g. Umsatz- (> 50 Millionen Euro) und Bilanzsummen (> 25 Millionen Euro) bestehen.

Die Berichtspflichten gelten rückwirkend auf das Geschäftsjahr 2023, die CSR-Berichte müssen also 2024 veröffentlicht werden.

Ab dem 01.01.2026 ist eine erneute Ausweitung der Berichtspflicht geplant. Einen CSR-Report müssen demnach alle kapitalmarktorientierten kleinen und mittleren Unternehmen veröffentlichen, die zwei der drei Schwellen überschreiten:
  • Umsatzerlöse > 700.000 Euro
  • Bilanzsumme > 350.00 Euro
  • Mitarbeiter > 10 im Laufe eines Geschäftsjahres