1. Die EU-Taxonomie: Ein Überblick

Die EU-Taxonomie ist ein System, das verwendet wird, um festzustellen, ob eine wirtschaftliche Aktivität als nachhaltig eingestuft werden kann. Die Taxonomie basiert auf sieben Umweltkriterien und zwei Kriterien zur sozialen Nachhaltigkeit. Wenn eine Aktivität alle Kriterien erfüllt, kann sie als nachhaltig bezeichnet werden. Die Taxonomie wurde im Mai 2018 von der Europäischen Kommission vorgeschlagen und seitdem hat sie einen langen Weg zurückgelegt. Im Juli 2019 wurde sie offiziell in Kraft gesetzt und seitdem haben viele Unternehmen begonnen, ihre Geschäftsmodelle an die neuen Standards anzupassen. Die Taxonomie ist ein wesentlicher Bestandteil des europäischen Grünen Deals, der ambitionierte Ziele für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis 2030 festlegt. Die Taxonomie soll Unternehmen dabei helfen, ihr Geschäftsmodell so zu gestalten, dass es zu den Zielen des Grünen Deals beiträgt. In den letzten Jahren haben sich die Anforderungen an die Nachhaltigkeit von Unternehmen erheblich verändert. Immer mehr Menschen erwarten von den Unternehmen, in denen sie arbeiten, produzieren oder investieren, dass sie sich um die Umwelt kümmern und ihr Geschäft so gestalten, dass es sozial verträglich ist. Auch die Politik hat sich diesem Wandel angepasst und verschiedene Regulierungen und Richtlinien eingeführt, um die Nachhaltigkeit von Unternehmen zu fördern. Die EU-Taxonomie ist ein weiterer Schritt in diese Richtung und stellt klar, welche Aktivitäten als nachhaltig gelten und welche nicht. Durch die Einführung der Taxonomie wird erwartet, dass mehr Unternehmen ihr Geschäftsmodell ändern werden, um den neuen Standards zu entsprechen. Dies könnte dazu führen, dass in Zukunft immer mehr Unternehmen nachhaltige Produkte und Dienstleistungen anbieten und so zur Erreichung der Klimaziele beitragen.

2. Die Kriterien der EU-Taxonomie

Die EU-Taxonomie ist ein Rahmenwerk, das Kriterien für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten festlegt. Diese Kriterien sollen Unternehmen dabei helfen, die Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf die Umwelt zu beurteilen. Die Taxonomie basiert auf sieben Umweltziele der EU: Klimawandel, anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Wasserressourcennutzung, Ressourcenschonung, Abfallvermeidung und -recycling, Luftreinhaltung sowie Schutz und Erhaltung der biologischen Vielfalt. Die Taxonomie enthält auch Kriterien für sozial nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten. Diese Kriterien betreffen die Beschäftigung, die Qualität der Arbeit, die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, die Sozialversicherung, den Schutz von Kindern und Jugendlichen, den Schutz von Minderheiten und den Zugang zu Finanzdienstleistungen. Die Taxonomie ist kein Regulierungsinstrument, sondern ein Orientierungsrahmen. Sie soll Unternehmen dabei helfen, ihre Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesellschaft bewusst zu gestalten und zu verringern.

3. Die Anwendungsbereiche der EU-Taxonomie

Die EU-Taxonomie ist ein wichtiges Instrument für die Umsetzung der nachhaltigen Investitionspolitik der EU. Sie soll Investoren dabei unterstützen, die Kriterien für nachhaltige Investitionen zu identifizieren und zu bewerten. Die Taxonomie definiert sechs Anwendungsbereiche, in denen sich Investitionen als nachhaltig erweisen können: Klimawandel, Ressourcenschonung, Umweltverträglichkeit, soziale Auswirkungen, Widerstandsfähigkeit und gute Unternehmensführung. Darüber hinaus enthält die Taxonomie einen allgemeinen Rahmen für die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die Finanzberichterstattung. Die sechs Anwendungsbereiche der EU-Taxonomie lassen sich wie folgt zusammenfassen: Klimawandel: Die Taxonomie soll Investitionen identifizieren und bewerten, die einen Beitrag zur Verringerung von Treibhausgasemissionen leisten und/oder die Folgen des Klimawandels mindern. Ressourcenschonung: Die Taxonomie soll Investitionen identifizieren und bewerten, die einen Beitrag zur Schonung von natürlichen Ressourcen leisten. Umweltverträglichkeit: Die Taxonomie soll Investitionen identifizieren und bewerten, die mit geringem Risiko für Mensch und Umwelt verbunden sind. Soziale Auswirkungen: Die Taxonomie soll Investitionen identifizieren und bewerten, die positive soziale Auswirkungen haben. Widerstandsfähigkeit: Die Taxonomie soll Investitionen identifizieren und bewerten, die die Widerstandsfähigkeit gegenüber Krisensituationen stärken. Gute Unternehmensführung: Die Taxonomie soll Investitionen identifizieren und bewerten, die unter Einhaltung höchster Standards in Sachen Corporate Governance durchgeführt werden.

4. Die Herausforderungen der Umsetzung

Die komplexe Struktur der EU-Taxonomie und die Vielzahl der zu berücksichtigenden Kriterien machen eine Umsetzung der Taxonomie in nationales Recht keine einfache Aufgabe. Neben den technischen Herausforderungen ist es vor allem die Frage, inwieweit die Taxonomie mit nationalem Recht und den jeweiligen Regulierungsrahmen vereinbar ist, die eine erfolgreiche Umsetzung der Taxonomie erschwert. In Deutschland ist das Aktionsprogramm Nachhaltigkeitsstrategie 2020 angekündigt, in dem neben anderen Themen auch die EU-Taxonomie umgesetzt werden soll. Die Deutsche Bundesregierung hat hierzu bereits einen Referentenentwurf vorgelegt, der jedoch aufgrund des komplexen Themas und der Vielzahl der Betroffenen bisher noch nicht abschließend beraten wurde. Vor allem der Deutsche Bundestag und die Länder sind in die Beratungen eingebunden und haben bereits erste Änderungsanträge vorgelegt. Auch wenn die konkrete Umsetzung der EU-Taxonomie in nationales Recht noch offen ist, gibt es bereits erste Ansätze und Überlegungen, wie dies geschehen könnte. So hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) einen Fachdialog zur EU-Taxonomie eingerichtet, in dem verschiedene Akteure aus Politik, Wissenschaft und Praxis zusammenkommen, um über die verschiedenen Aspekte der Taxonomie zu diskutieren. Auch die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) hat mit ihrem Zertifizierungssystem bereits erste Erfahrungen mit dem Thema gemacht und bietet Unternehmen Hilfestellung bei der Umsetzung nachhaltiger Strategien. Trotz aller Bemühungen ist die Umsetzung der EU-Taxonomie in nationales Recht noch keine Selbstverständlichkeit und birgt weiterhin viele Herausforderungen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Beratungen im parlamentarischen Verfahren weiter entwickeln und welche konkreten Schritte zur Umsetzung der Taxonomie letztlich beschlossen werden.