CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz: was Unternehmen jetzt wissen müssen

1. Was ist das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz?

Mit dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) wird die EU-Richtlinie 2014/95/EU in deutsches Recht umgesetzt. Das Gesetz soll die Informationspflichten für große Unternehmen und Konzernzentralen zu ihrer Corporate Social Responsibility (CSR) verbindlich regeln. Die Richtlinie selbst ist am 6. Dezember 2016 in Kraft getreten. In Deutschland wurde das Umsetzungsgesetz am 28. Juni 2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Das Gesetz enthält Informationspflichten für große Unternehmen und Konzernzentralen zu ihrer Corporate Social Responsibility (CSR). Die Pflichten betreffen unter anderem den Umweltschutz, den Arbeitsschutz, die Beschäftigungspolitik sowie die Auswirkungen des Unternehmens auf die Gesellschaft und den Menschen. Die Richtlinie selbst ist am 6. Dezember 2016 in Kraft getreten. In Deutschland wurde das Umsetzungsgesetz am 28. Juni 2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Durch das CSR-RUG werden die Informationspflichten der Unternehmen verbindlich geregelt. Ziel ist es, die Transparenz der Unternehmen zu erhöhen und damit auch ihre Verantwortung gegenüber Gesellschaft und Umwelt zu stärken. Gleichzeitig soll das Gesetz einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten.

2. Welche Unternehmen sind von der Richtlinie betroffen?

Die CSR-Richtlinie ist für alle großen Unternehmen und Konzerne in der Europäischen Union verpflichtend. Große Unternehmen sind dabei definiert als Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern. Diese Unternehmen müssen einen jährlichen Bericht über ihre wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Aktivitäten veröffentlichen. Die Richtlinie gilt auch für Tochtergesellschaften von Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind, solange diese Tochtergesellschaften mehr als 500 Mitarbeiter in der EU haben.

3. Was müssen Unternehmen tun, um die Richtlinie umzusetzen?

Die EU-CSR-Richtlinie verpflichtet große Unternehmen und Konzernzentralen, die in der EU ansässig sind, ab dem 1. Januar 2021 einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen und zu veröffentlichen. Der Bericht soll detailliert darüber Auskunft geben, wie das Unternehmen die drei Säulen der nachhaltigen Entwicklung – Umwelt, Soziales und Wirtschaft – in seiner Geschäftstätigkeit berücksichtigt. Zu den verpflichtenden Angaben im Bericht gehören unter anderem Angaben zum CO2-Fußabdruck, zur Geschlechtergleichstellung im Unternehmen sowie zur Beteiligung an sozialen und kulturellen Aktivitäten. Die CSR-Richtlinie ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz und Verantwortung von Unternehmen in Bezug auf ihren Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung. Allerdings ist es wichtig, dass die Umsetzung der Richtlinie konsequent und umfassend erfolgt, damit sie ihr volles Potenzial entfalten kann. Im Folgenden sind daher einige Punkte aufgeführt, die Unternehmen beachten sollten, um die CSR-Richtlinie erfolgreich umzusetzen: 1. Informieren Sie sich über die Anforderungen der CSR-Richtlinie und stellen Sie sicher, dass Sie diese erfüllen. 2. Erstellen Sie einen detaillierten Nachhaltigkeitsbericht, der alle relevanten Informationen enthält. Achten Sie dabei insbesondere darauf, dass der Bericht auch für externe Leser verständlich ist. 3. Veröffentlichen Sie den Nachhaltigkeitsbericht auf Ihrer Website oder in anderer geeigneter Form, damit er von möglichst vielen Interessierten eingesehen werden kann. 4. Evaluieren Sie regelmäßig Ihr Vorgehen im Hinblick auf die Umsetzung der CSR-Richtlinie und passen Sie es gegebenenfalls an.

4. Wie können Unternehmen die Umsetzung der Richtlinie finanzieren?

Die Umsetzung der CSR-Richtlinie bedeutet für Unternehmen einen erheblichen finanziellen Aufwand. Die EU-Kommission hat daher beschlossen, dass die Mitgliedstaaten Unternehmen, die die Richtlinie umsetzen wollen, finanziell unterstützen können. Wie genau diese Unterstützung aussehen wird, ist jedoch noch nicht ganz klar. Wir haben mit dem Bundeswirtschaftsministerium und dem Bundesumweltministerium Rücksprache genommen und erfahren, dass in Deutschland folgende Förderinstrumente zur Verfügung stehen: 1. KfW-Unternehmensfinanzierung 2. ERP-Umweltinvestitionsprogramm 3. Bafa-Umweltinvestitionsprogramm 4. EU-Förderprogramme Welches Instrument für Ihr Unternehmen in Frage kommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel der Größe Ihres Unternehmens oder dem Land, in dem Sie ansässig sind. Wir empfehlen Ihnen daher, sich bei Ihrer Bank oder Ihrer Industrie- und Handelskammer (IHK) beraten zu lassen.

5. Wo finden Unternehmen weitere Informationen zur Richtlinie?

Weitere Informationen zur CSR-Richtlinie finden Unternehmen auf der Website der Europäischen Kommission. Dort sind auch die Kontaktdaten für die nationalen Kontaktstellen verzeichnet, an die sich Unternehmen wenden können, wenn sie Fragen zur Umsetzung der Richtlinie haben.